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Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Wer zahlt was?

Handwerker repariert einen undichten Siphon unter dem Waschbecken

Ein durchnässter Boden, eine feuchte Wand, Wasser aus der Decke der Nachbarwohnung: Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in Eigentumswohnungen. Die Frage nach der Kostenübernahme lässt sich fast immer über zwei Punkte klären, welcher Bereich betroffen ist und wer den Schaden verursacht hat.

Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus und die Versorgungsleitungen bis zu den Absperrventilen. Für die Instandsetzung ist die Gemeinschaft zuständig; die Kosten laufen über das Hausgeld und die WEG-Jahresabrechnung.

Zum Sondereigentum zählen Bodenbeläge, Wandverkleidungen, Sanitäreinrichtungen und alles Bewegliche innerhalb der Wohnung. Ein Rohrbruch in der Wand betrifft deshalb in aller Regel das Gemeinschaftseigentum, auch wenn der Schaden in Ihrer Wohnung sichtbar wird.

Welche Versicherung greift

Die Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft deckt Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ab, also defekte Rohre, geplatzte Waschmaschinenschläuche oder undichte Heizungsanlagen. Häufig sind auch fest verbaute Teile des Sondereigentums mitversichert; maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen der Gemeinschaft.

Für bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektronik ist die Hausratversicherung zuständig. Hat jemand den Schaden schuldhaft verursacht, kommt dessen private Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Regelmäßig umstritten ist der Selbstbehalt, wenn nur eine einzelne Wohnung betroffen ist. Hier lohnt der Blick in die Beschlusslage der Gemeinschaft.

Was im Schadensfall zuerst zu tun ist

Der erste Punkt ist keine Formalie: Jeder Beteiligte ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Verwaltung darf sofort handeln

Bei akuten Schäden muss nicht auf die nächste Eigentümerversammlung gewartet werden. Die Verwaltung hat eine Eilkompetenz und kann Sofortmaßnahmen wie Leckortung oder Trocknung ohne vorherigen Beschluss beauftragen. Genau dafür ist Erreichbarkeit entscheidend, jede Stunde ohne Trocknung erhöht das Risiko von Folgeschäden und Schimmel. Ist Ihre Verwaltung im Ernstfall nicht erreichbar, kann ein Wechsel der Verwaltung eine Überlegung wert sein.

Verzögert die Gemeinschaft eine notwendige Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums schuldhaft, können betroffene Eigentümer Schadensersatz für Folgeschäden im Sondereigentum verlangen.

Wo Sie unabhängig nachfragen können

Bei Streit über die Zuordnung von Gemeinschafts- und Sondereigentum berät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum unter wohnen-im-eigentum.de. Kommt es zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer, sind die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter verbraucherzentrale-bw.de oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die richtigen Ansprechpartner. Weitere regionale Hinweise für Eigentümer in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Leitfaden für die Region Ludwigsburg.

Im Schadensfall zählt Tempo. Sie erreichen uns schnell über einen festen Ansprechpartner, wir veranlassen die nötigen Sofortmaßnahmen und koordinieren Fachfirmen und Versicherung. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit in einem geschützten Online-Portal nachvollziehen, vom Schadensfoto bis zum erledigten Auftrag.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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