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Was kostet eine Hausverwaltung?

Hände mit Taschenrechner und Zahlenaufstellung zur Kostenberechnung

Über Geld wird in Eigentümergemeinschaften erstaunlich selten offen gesprochen, dabei ist die Verwaltervergütung einer der wenigen Kostenblöcke, die sich direkt beeinflussen lassen. Ein Überblick über realistische Größenordnungen und darüber, woran man ein schwaches Angebot erkennt.

Die Größenordnung bei der WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung wird pro Wohneinheit und Monat berechnet und über das Hausgeld auf alle Eigentümer verteilt. Als grobe Spanne gelten derzeit etwa 20 bis 40 Euro je Einheit und Monat.

Bei neu abgeschlossenen Verträgen liegen die Sätze am oberen Rand. Eine Verwalterentgeltstudie des Center for Real Estate Studies in Freiburg, erstellt im Auftrag mehrerer Branchenverbände, kam für Neuabschlüsse auf rund 27 bis 42 Euro brutto je Einheit und Monat, im Schnitt etwa vier Euro mehr als in älteren Bestandsverträgen.

Kleine Gemeinschaften zahlen pro Einheit deutlich mehr als große. Der Grund ist einfach: Buchhaltung, Versammlung und Abrechnung verursachen einen Grundaufwand, der sich bei zehn Einheiten auf zehn Parteien verteilt und bei achtzig auf achtzig. Unter zehn Einheiten sind Mindestpauschalen für das Gesamtobjekt üblich.

Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

Bei der Mietverwaltung wird entweder pro Einheit abgerechnet, häufig 18 bis 35 Euro monatlich, oder prozentual auf Basis der Miete. Die Sondereigentumsverwaltung für einzelne vermietete Eigentumswohnungen liegt meist etwas darüber.

Für private Vermieter zählt dabei der Bruttopreis, da Wohnungsmieten in der Regel umsatzsteuerfrei sind und kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Sondervergütungen sind der eigentliche Hebel

Das Grundhonorar deckt die laufende Verwaltung ab. Daneben rechnen die meisten Verwaltungen Zusatzleistungen gesondert ab, zum Beispiel:

Genau hier entscheidet sich, ob ein günstiges Angebot am Ende günstig bleibt. Ein niedriges Grundhonorar mit einer langen, unklar formulierten Liste von Zusatzposten ist selten ein gutes Geschäft.

Was den Preis nach oben treibt

Neben der Zahl der Einheiten spielen Alter und Zustand des Objekts eine große Rolle. Sanierungsstau bedeutet Aufwand. Auch Konflikte innerhalb der Gemeinschaft schlagen sich in der Kalkulation nieder, ebenso die Lage: In Ballungsräumen wie der Region Stuttgart liegen die Sätze über dem Bundesdurchschnitt.

Dass die Preise zuletzt gestiegen sind, hat handfeste Gründe, höhere Personal- und Versicherungskosten sowie zusätzliche gesetzliche Pflichten wie die Verwalterzertifizierung.

Ein Hinweis für Vermieter

Die Kosten der Hausverwaltung sind nicht auf Mieter umlagefähig. Sie lassen sich aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Was hingegen sehr wohl auf Mieter umgelegt werden darf, erklärt unser Beitrag zur Nebenkostenabrechnung.

Woran Sie ein schwaches Angebot erkennen

Wo Sie vergleichen können

Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es für Hausverwaltungen nicht. Umso sinnvoller ist der Vergleich mehrerer Angebote. Verwaltungen in Ihrer Region finden Sie über vdiv.de und vdiv-bw.de, über bvi-verwalter.de sowie über ivd.net. Wenn Sie einen Verwaltervertrag vor Unterzeichnung aus Verbrauchersicht prüfen lassen möchten, ist wohnen-im-eigentum.de eine unabhängige Anlaufstelle. Sind Sie mit Ihrer aktuellen Vergütung unzufrieden, hilft unser Beitrag zum Wechsel der Hausverwaltung weiter.

Wir arbeiten mit einem klaren Grundhonorar pro Einheit und einer vollständig einsehbaren Liste möglicher Zusatzleistungen. Unser Angebot weist Netto- und Bruttopreise aus, damit nichts nachgerechnet werden muss. Unser Grundhonorar staffelt sich nach Objektgröße und wird im persönlichen Angebot ausgewiesen. Weil viele Abläufe bei uns digital laufen, halten wir den Aufwand, und damit den Preis, planbar.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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