Hausgeld und Wirtschaftsplan: Wofür Sie eigentlich zahlen

Das Hausgeld ist für die meisten Eigentümer der größte laufende Posten nach der Finanzierung, und zugleich der am wenigsten hinterfragte. Dabei lässt sich in wenigen Minuten nachvollziehen, wofür das Geld verwendet wird.
Was das Hausgeld ist
Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung an die Gemeinschaft. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums und speist die Erhaltungsrücklage. Rechtlich handelt es sich um Vorschüsse auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG).
Zusammen ergeben sich in der Regel drei Blöcke:
- Umlagefähige Betriebskosten, die ein vermietender Eigentümer an seine Mieter weitergeben kann: Wasser, Heizung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Versicherungen, Grundsteuer, Hauswart.
- Nicht umlagefähige Verwaltungskosten, insbesondere das Verwalterhonorar, Kontoführung und Kosten der Versammlung.
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage, Ihr Anteil am gemeinsamen Sparbuch für künftige Sanierungen.
Der dritte Block ist kein verlorenes Geld. Er wird Vermögen der Gemeinschaft und steht bei der nächsten großen Maßnahme zur Verfügung.
Der Wirtschaftsplan: die Grundlage
Vor Beginn des Kalenderjahres stellt die Verwaltung einen Wirtschaftsplan auf. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die Verteilung auf die einzelnen Einheiten und die Höhe der Rücklagenzuführung.
Beschlossen wird, wie bei der Jahresabrechnung, nicht das gesamte Zahlenwerk, sondern die Vorschüsse, also die konkreten monatlichen Beträge. Der Wirtschaftsplan gilt fort, bis ein neuer beschlossen ist. Eine Gemeinschaft steht also nicht ohne Zahlungsgrundlage da, wenn sich die Versammlung verzögert.
Wie sich Ihr Anteil berechnet
Maßgeblich ist grundsätzlich der Miteigentumsanteil aus der Teilungserklärung, sofern nichts anderes vereinbart oder beschlossen wurde (§ 16 Abs. 2 WEG). Heiz- und Warmwasserkosten müssen dagegen überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Seit der Reform kann die Gemeinschaft den Verteilungsmaßstab für einzelne Kostenarten oder Maßnahmen mit einfacher Mehrheit ändern. Das ist ein spürbarer Zugewinn an Flexibilität, etwa wenn eine Aufzugsanlage nur von bestimmten Aufgängen genutzt wird.
Warum das Hausgeld steigt
Die häufigsten Gründe sind wenig überraschend, werden aber selten benannt: gestiegene Energie- und Versicherungsprämien, höhere Handwerkerkosten, Nachholbedarf bei der Rücklage und neue gesetzliche Pflichten. Ein steigendes Hausgeld ist nicht automatisch ein schlechtes Zeichen. Eine Gemeinschaft, deren Hausgeld über Jahre konstant bleibt, spart häufig an der falschen Stelle, nämlich an der Rücklage.
Was Sie prüfen können
- Passen die Ansätze im Wirtschaftsplan zu den tatsächlichen Zahlen des Vorjahres?
- Ist die Rücklagenzuführung ausgewiesen und angemessen?
- Wurden absehbare Maßnahmen berücksichtigt oder bewusst verschoben?
- Stimmt der angewandte Verteilerschlüssel mit der Teilungserklärung überein?
Am Ende des Jahres zeigt die Jahresabrechnung, ob der Plan gehalten hat. Worauf es dabei ankommt, haben wir gesondert beschrieben: Die Jahresabrechnung prüfen.
Wenn nicht alle zahlen
Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht, fehlt der Gemeinschaft Liquidität, die übrigen müssen trotzdem zahlen. Die Verwaltung ist verpflichtet, Rückstände konsequent zu verfolgen, notfalls gerichtlich. Das ist keine Härte gegenüber dem Einzelnen, sondern Schutz für alle anderen.
Wo Sie unabhängig nachlesen können
Der Verband Wohnen im Eigentum unter wohnen-im-eigentum.de erklärt Wirtschaftsplan und Hausgeld aus Verbrauchersicht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter verbraucherzentrale-bw.de informiert allgemein zu Wohnkosten. Für Vermieter bietet Haus & Grund Region Ludwigsburg unter hausundgrund-ludwigsburg.de Musterunterlagen zur Weitergabe umlagefähiger Kosten.
Bei uns ist der Wirtschaftsplan so aufgebaut, dass die drei Blöcke, Betriebskosten, Verwaltung, Rücklage, auf einen Blick erkennbar sind. Abweichungen zum Vorjahr erläutern wir dort, wo sie auftreten, statt sie in einer Summe verschwinden zu lassen. Den Plan erhalten Sie rechtzeitig vor Jahresbeginn über ein geschütztes Online-Portal.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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