Eigentümerversammlung
Von der fristgerechten Einladung bis zum sauberen Protokoll, damit aus der Versammlung ein produktiver Termin wird.

Überblick der Leistung und was enthalten ist
Vorbereitet, ruhig geführt und sauber protokolliert, damit aus Diskussionen belastbare Beschlüsse werden.
Wofür diese Leistung gedacht ist
- Gemeinschaften, deren Versammlungen regelmäßig lang und ergebnisarm verlaufen
- Beiräte, die eine verlässliche Vorbereitung und Unterlagen mit Vorlauf erwarten
- Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen und trotzdem mitentscheiden wollen
Wann Sie sie brauchen
- Beschlüsse werden angefochten oder sind im Nachhinein nicht nachvollziehbar
- Unterlagen kommen erst kurz vor dem Termin oder gar nicht
- Wichtige Punkte werden vertagt, weil Angebote oder Zahlen fehlen
So läuft es ab
- 01
Themensammlung & Abstimmung
Wir sammeln Anträge, holen Angebote ein und stimmen die Tagesordnung mit dem Beirat ab.
- 02
Einladung & Unterlagen
Einladung in Textform mit drei Wochen Frist, Unterlagen digital bereitgestellt.
- 03
Durchführung
Strukturierte Leitung, klare Beschlussanträge, saubere Feststellung der Ergebnisse.
- 04
Protokoll & Umsetzung
Zeitnahes Protokoll, Eintrag in die Beschluss-Sammlung, Umsetzung der Beschlüsse.
Was enthalten ist
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
- Mindestens eine Versammlung im Jahr ist einzuberufen (§ 24 Abs. 1 WEG).
- Einladungsfrist von drei Wochen in Textform, mit vollständiger Tagesordnung (§ 24 Abs. 4 WEG). Über nicht angekündigte Punkte kann in der Regel kein wirksamer Beschluss gefasst werden.
- Keine Mindestbeteiligung. Seit der WEG-Reform ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig. Die frühere Zweitversammlung ist entfallen, umso wichtiger sind Vollmachten.
- Niederschrift. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen (§ 24 Abs. 6 WEG).
- Beschluss-Sammlung. Beschlüsse sind unverzüglich einzutragen (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG).
- Virtuelle Versammlung. Seit Oktober 2024 kann die Gemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit beschließen, rein virtuell zu tagen (§ 23 Abs. 1a WEG). Bis Ende 2028 muss allerdings mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden, sofern nicht einstimmig darauf verzichtet wird.
- Anfechtungsfrist. Wer einen Beschluss angreifen will, muss binnen eines Monats Klage erheben (§ 45 WEG). Deshalb gehört das Protokoll zügig verteilt, nicht erst nach Wochen.
Anders als üblich: vorbereitet
Die meisten zähen Versammlungen scheitern nicht am Streit, sondern an fehlenden Zahlen. Bei uns liegen Abrechnung, Angebote und Beschlussvorlagen im Vorlauf zur Versammlung im Portal, abrufbar für alle, nicht nur für den Beirat.
Die Jahresabrechnung stellen wir früher fertig als üblich: im Schnitt zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie andernorts erst entsteht. Damit bleibt Zeit für Rückfragen, bevor abgestimmt wird, statt Zahlen, die zum ersten Mal in der Versammlung auftauchen.
Rückfragen klären wir vorab am Telefon statt vor versammelter Runde. Das verkürzt den Abend spürbar und sorgt dafür, dass am Ende Ergebnisse stehen statt Vertagungen.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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