Nebenkostenabrechnung
Korrekte, fristgerechte Betriebskostenabrechnung, umlagefähige Kosten sauber getrennt, jede Position belegbar.

Überblick der Leistung und was enthalten ist
Fristgerecht, nachvollziehbar und rechtssicher, damit aus der Abrechnung kein Streitfall wird.
Wofür diese Leistung gedacht ist
- Vermieter, die ihre Abrechnung nicht selbst erstellen möchten
- Eigentümer vermieteter Eigentumswohnungen, die aus der WEG-Abrechnung eine Mieterabrechnung machen müssen
- Vermieter, deren Abrechnungen in der Vergangenheit beanstandet wurden
Wann Sie sie brauchen
- Die Zwölf-Monats-Frist rückt näher und die Unterlagen sind unvollständig
- Ein Mieter hat Einwendungen erhoben oder die Zahlung verweigert
- Sie sind unsicher, welche Kosten Sie überhaupt umlegen dürfen
So läuft es ab
- 01
Datenerfassung
Verbrauchswerte, Rechnungen, Zählerstände und Mieterwechsel werden vollständig erfasst.
- 02
Prüfung & Zuordnung
Wir trennen umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten und prüfen den Verteilerschlüssel.
- 03
Erstellung & Versand
Die Abrechnung wird erstellt, geprüft und den Mietern fristgerecht zugestellt.
- 04
Rückfragen & Anpassung
Wir beantworten Einwendungen und passen die Vorauszahlungen für das Folgejahr an.
Was enthalten ist
Was gesetzlich zu beachten ist
- Zugang binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Wird die Frist versäumt, entfällt in der Regel der Anspruch auf Nachzahlung, ein Guthaben ist trotzdem auszuzahlen.
- Umlagefähig sind nur Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung, und nur bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag.
- Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Bankgebühren und Rechtsverfolgungskosten.
- Pflichtangaben: Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils, Abzug der Vorauszahlungen.
- Heizkostenverordnung: überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung; bei fernablesbaren Messgeräten zusätzlich monatliche Verbrauchsinformation an den Mieter.
- CO2-Kostenaufteilung nach dem gesetzlichen Stufenmodell.
- Kabel- und TV-Gebühren sind seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht mehr pauschal umlagefähig.
- Einwendungsfrist des Mieters: zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Für von vornherein nicht umlagefähige Positionen kann eine Rückforderung nach der Rechtsprechung auch später möglich sein.
Anders als üblich: erklärbar
Eine Abrechnung, die niemand versteht, erzeugt Rückfragen, und Rückfragen erzeugen Streit. Wir bauen Abrechnungen deshalb so auf, dass jede Position erklärt ist und der Verteilerschlüssel benannt wird.
Rückfragen Ihrer Mieter bearbeiten wir direkt, ohne Umweg über Sie. Belege stellen wir digital bereit, statt Einsichtstermine zu vergeben.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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