Sondereigentumsverwaltung
Verwaltung Ihrer einzelnen Eigentumswohnung innerhalb der Gemeinschaft, separat abgerechnet und verlässlich betreut.

Überblick der Leistung und was enthalten ist
Ihre einzelne Eigentumswohnung professionell betreut.
Wofür diese Leistung gedacht ist
- Kapitalanleger mit einer oder mehreren vermieteten Eigentumswohnungen
- Eigentümer, die nicht in der Nähe des Objekts wohnen
- Eigentümer, die den Aufwand abgeben möchten
Wann Sie sie brauchen
- Sie vermieten eine Eigentumswohnung und wollen sich nicht um Mieteranliegen kümmern
- Die Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter kostet Sie jedes Jahr Nerven
- Sie möchten die WEG-Abrechnung korrekt in eine Mieterabrechnung überführen
So läuft es ab
- 01
Aufnahme & Unterlagen
Wir sichten Mietvertrag, Kaution, letzte Abrechnungen und den Zustand der Wohnung.
- 02
Start der Betreuung
Mieter werden informiert, Zahlungswege umgestellt, Zuständigkeiten geklärt.
- 03
Laufende Betreuung
Ansprechpartner für Mieter, Reparaturen, Zahlungsüberwachung, Kommunikation mit der WEG-Verwaltung.
- 04
Abrechnung & Reporting
Betriebskostenabrechnung für den Mieter, Eigentümerreport für Ihre Steuererklärung.
Was enthalten ist
Der Unterschied zur WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum im Auftrag aller Eigentümer. Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre einzelne Wohnung in Ihrem Auftrag. Beides lässt sich kombinieren, ist aber rechtlich und wirtschaftlich getrennt: Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung tragen Sie allein, nicht die Gemeinschaft.
Wichtig für die Abrechnung: Die WEG-Jahresabrechnung ist keine Betriebskostenabrechnung. Die umlagefähigen Positionen müssen daraus herausgelöst werden. Fehlt eine Vereinbarung zum Umlageschlüssel, darf bei einer vermieteten Eigentumswohnung der Maßstab der Wohnungseigentümer herangezogen werden (§ 556a Abs. 3 BGB).
Was gesetzlich zu beachten ist
- Abrechnungsfrist. Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach entfällt der Anspruch auf Nachzahlung.
- Mietkaution. Sie ist getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzfest anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB).
- Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung, bei fernablesbaren Zählern zusätzlich mit monatlicher Verbrauchsinformation an den Mieter.
- Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten, auch das Honorar der Sondereigentumsverwaltung selbst. Als Vermieter können Sie es dafür als Werbungskosten absetzen.
Anders als üblich: nah dran
Ein Mieter, der niemanden erreicht, ruft beim Eigentümer an, oder mindert die Miete. Genau das verhindern wir: Ihr Mieter meldet Anliegen über dieselbe Plattform wie unsere Eigentümer, in zwei Minuten und mit Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden während unserer Servicezeiten von 8 bis 18 Uhr. Notfälle laufen rund um die Uhr.
Sie selbst bekommen davon nur mit, was Sie mitbekommen wollen. Reparaturen bis 450 Euro im Einzelfall erledigen wir und dokumentieren sie, alles darüber stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Bei Gefahr handeln wir sofort und melden uns anschließend.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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