WEG-Verwaltung
Professionelle Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft, Finanzen, Beschlüsse und Instandhaltung sauber geführt und jederzeit nachvollziehbar.

Überblick der Leistung und was enthalten ist
Beschlüsse, Eigentümerversammlung und Erhaltungsrücklage, sauber geführt und jederzeit nachvollziehbar dokumentiert.
Wofür diese Leistung gedacht ist
- Eigentümergemeinschaften, die eine verlässliche und erreichbare Verwaltung suchen
- Gemeinschaften nach einem Verwalterwechsel, die eine saubere Übernahme brauchen
- Eigentümer, die Wert auf nachvollziehbare Abrechnungen und erreichbare Ansprechpartner legen
Wann Sie sie brauchen
- Ihre bisherige Verwaltung ist schlecht erreichbar oder rechnet undurchsichtig ab
- Beschlüsse werden nicht umgesetzt oder Fristen versäumt
- Die Gemeinschaft wird neu gegründet und braucht eine erste Verwaltung
So läuft es ab
- 01
Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Wir klären Ihre Ziele, sichten die Unterlagen und den Zustand der Gemeinschaft.
- 02
Übernahme & Übergabe
Sämtliche Unterlagen, Konten und die vollständige Erhaltungsrücklage werden geordnet übernommen.
- 03
Laufende Verwaltung
Buchhaltung, Versammlung, Beschlussumsetzung und Instandhaltung, koordiniert aus einer Hand.
- 04
Berichte & Abrechnung
Fristgerechte Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht, mit Beleg.
Was enthalten ist
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Eine WEG-Verwaltung ist kein freies Dienstleistungsverhältnis, sondern ein gesetzlich geregeltes Amt. Diese Pflichten erfüllen wir für Sie:
- Versammlung und Protokoll. Mindestens einmal jährlich ist eine Eigentümerversammlung einzuberufen, zu leiten und zu protokollieren (§ 24 WEG). Die Einladung erfolgt in Textform mit drei Wochen Frist.
- Beschluss-Sammlung. Jeder gefasste Beschluss ist unverzüglich in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen (§ 24 Abs. 7 und 8 WEG). Sie ist das Gedächtnis der Gemeinschaft und für jeden Kaufinteressenten die wichtigste Quelle.
- Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht. Alle drei sind vom Verwalter aufzustellen (§ 28 WEG). Der Vermögensbericht weist den Stand der Erhaltungsrücklage aus.
- Handeln im Rahmen von § 27 WEG. Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung sowie Eilmaßnahmen zur Abwendung von Nachteilen darf die Verwaltung ohne Beschluss treffen. Alles Größere braucht einen Beschluss der Gemeinschaft, das ist keine Trägheit, sondern Gesetz.
- Getrennte Vermögensverwaltung. Gelder der Gemeinschaft sind gesondert vom Vermögen der Verwaltung zu halten (§ 27 Abs. 5 WEG).
- Gewerbeerlaubnis und Berufshaftpflicht. Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO und eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Fälle eines Jahres.
- Weiterbildungspflicht. 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren, geregelt in § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV.
Zusätzlich gelten die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für das Gemeinschaftseigentum und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an den Umgang mit Eigentümer- und Mieterdaten.
Anders als üblich: erreichbar
Der häufigste Grund für einen Verwalterwechsel ist nicht das Honorar, sondern das Schweigen. Wir gehen den umgekehrten Weg: Schäden und Anliegen melden Sie in zwei Minuten über unsere Online-Plattform, eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von zwei Stunden. Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Bei Notfällen wie Wasseraustritt, Heizungsausfall oder Sturmschaden sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende.
Digital heißt bei uns aber nicht anonym. Sie haben eine feste Ansprechperson mit Namen, Durchwahl und Gesicht. Verwaltung ist ein persönliches Geschäft, die Technik nimmt uns die Wege ab, nicht das Gespräch.
Reparaturen bis 450 Euro im Einzelfall erledigen wir sofort und dokumentieren sie nachvollziehbar. Darüber stimmen wir uns mit dem Beirat ab oder bereiten einen Beschluss vor. Bei Gefahr handeln wir unabhängig von jeder Betragsgrenze und berichten anschließend.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weitere Leistungen für Ihre Immobilie
Alle Leistungen





