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Mietverwaltung
MietverwaltungFür VermieterAus einer Hand

Mietverwaltung

Vollständige Betreuung Ihrer vermieteten Immobilie, von der Mieterbetreuung über die Nebenkosten bis zur Kommunikation mit den Mietern.

Mietverwaltung

Überblick der Leistung und was enthalten ist

Vermieten ohne Verwaltungsaufwand, Mieterbetreuung, Abrechnung und Instandhaltung zuverlässig organisiert.

Wofür diese Leistung gedacht ist

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen
  • Private Vermieter, die den laufenden Aufwand abgeben möchten
  • Eigentümer, die rechtssichere Abrechnungen und ein gepflegtes Objekt erwarten

Wann Sie sie brauchen

  • Mieteranliegen, Reparaturen und Abrechnungen kosten Sie zu viel Zeit
  • Sie sind unsicher, ob Ihre Abrechnungen und Mieterhöhungen rechtssicher sind
  • Sie möchten aus Ihrer Immobilie wirklich passives Einkommen, ohne laufenden Aufwand

So läuft es ab

  1. 01

    Objektaufnahme

    Wir sichten Mietverträge, Kautionen, Abrechnungen, Wartungsverträge und den baulichen Zustand.

  2. 02

    Übernahme

    Mieter werden informiert, Zahlungswege umgestellt, offene Punkte aufgearbeitet.

  3. 03

    Laufende Verwaltung

    Mieterbetreuung, Instandhaltung, Zahlungsverkehr und Kommunikation, aus einer Hand.

  4. 04

    Abrechnung & Bericht

    Fristgerechte Betriebskostenabrechnung für die Mieter, transparenter Jahresbericht für Sie.

Was enthalten ist

Ansprechpartner für Ihre Mieter, erreichbar und mit fester Zuständigkeit
Mietinkasso, Zahlungsüberwachung, Mahnwesen und Forderungsmanagement
Betriebskostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung, fristgerecht
Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen nach Mietspiegel
Neuvermietung, Bonitätsprüfung und Mietvertragsabschluss
Wohnungsübergabe und -abnahme mit Protokoll und Fotodokumentation
Verwaltung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Vorgaben
Instandhaltung, Wartungsverträge und Überwachung der Prüffristen
Jährlicher Eigentümerreport für Ihre Steuerunterlagen

Was gesetzlich zu beachten ist

Als Vermieter tragen Sie eine Reihe von Pflichten, die wir für Sie überwachen:

  • Zwölf-Monats-Frist für die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht der Versand.
  • Trennung umlagefähiger und nicht umlagefähiger Kosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden.
  • Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung, einschließlich unterjähriger Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Messgeräten.
  • CO2-Kosten sind nach dem gesetzlichen Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen; maßgeblich ist der energetische Zustand des Gebäudes.
  • Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzfest anzulegen (§ 551 BGB).
  • Mieterhöhungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB, in Ludwigsburg auf Grundlage des qualifizierten Mietspiegels und unter Beachtung der abgesenkten Kappungsgrenze.
  • Verkehrssicherungspflicht für Wege, Beleuchtung, Winterdienst, Baumkontrolle und Spielgeräte.
  • Rauchmelderpflicht nach § 15 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg für alle Schlafräume und Rettungswege innerhalb der Wohnung.
  • Legionellenprüfung bei prüfpflichtigen Großanlagen mindestens alle drei Jahre nach der Trinkwasserverordnung, Probenahme nur durch akkreditierte Stellen.
  • Wiederkehrende Prüfungen an Aufzügen, Elektroanlagen, Heizung und Feuerlöschern nach Betriebssicherheitsverordnung und weiteren Vorschriften.
  • Datenschutz beim Umgang mit Mieterdaten nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Anders als üblich: schnell

Der teuerste Moment in der Mietverwaltung ist der, in dem niemand reagiert. Ein tropfendes Rohr am Freitagnachmittag wird bis Montag zu einem Trocknungsfall.

Deshalb läuft bei uns jede Meldung über die Online-Plattform: zwei Minuten für den Mieter, Rückmeldung innerhalb von zwei Stunden während unserer Servicezeiten von 8 bis 18 Uhr. Bei echten Notfällen sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Freitagnachmittag um halb sechs. Sie sehen jederzeit, was läuft, ohne nachfragen zu müssen.

Reparaturen bis 450 Euro im Einzelfall veranlassen wir direkt, alles darüber stimmen wir mit Ihnen ab. Bei Gefahr gilt die Grenze nicht.

Und wenn es persönlich werden muss, wird es persönlich. Bei Konflikten, Kündigungen oder größeren Investitionen sprechen wir miteinander, nicht über ein Ticketsystem.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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