Instandhaltung
Schäden schnell gemeldet, Sofortmaßnahmen veranlasst, Fachbetriebe koordiniert, jeder Schritt nachvollziehbar dokumentiert.

Überblick der Leistung und was enthalten ist
Vom Schadensfoto zum erledigten Auftrag, schnell beauftragt, sauber koordiniert und lückenlos dokumentiert.
Wofür diese Leistung gedacht ist
- Gemeinschaften und Eigentümer, bei denen Reparaturen regelmäßig liegen bleiben
- Objekte mit Sanierungsstau, die eine geordnete Planung brauchen
- Eigentümer, die wiederkehrende Prüffristen nicht selbst im Blick behalten wollen
Wann Sie sie brauchen
- Schäden werden gemeldet, aber niemand meldet sich zurück
- Prüftermine für Aufzug, Trinkwasser oder Heizung werden versäumt
- Größere Maßnahmen stehen an und es fehlen Angebote und ein Zeitplan
So läuft es ab
- 01
Meldung
Schaden mit Foto in zwei Minuten melden, online, rund um die Uhr.
- 02
Rückmeldung & Einordnung
Innerhalb von zwei Stunden während unserer Servicezeiten von 8 bis 18 Uhr klären wir Zuständigkeit, Dringlichkeit und nächsten Schritt. Notfälle bearbeiten wir rund um die Uhr.
- 03
Beauftragung
Bei Gefahr sofort, sonst nach Angebot und gegebenenfalls Beschluss der Gemeinschaft.
- 04
Abnahme & Dokumentation
Ausführung, Prüfung, Rechnungsfreigabe, alles nachvollziehbar dokumentiert.
Was enthalten ist
Was gesetzlich zu beachten ist
- Eilkompetenz. Bei akuten Schäden darf die Verwaltung Sofortmaßnahmen ohne Beschluss beauftragen (§ 27 Abs. 1 WEG). Für größere, planbare Maßnahmen ist dagegen ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich, auch wenn das im Einzelfall länger dauert.
- Verkehrssicherungspflicht. Wege, Beleuchtung, Winterdienst, Baumkontrolle, Geländer und Spielgeräte müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wird sie verletzt, haftet die Gemeinschaft beziehungsweise der Eigentümer.
- Trinkwasserverordnung. Bei Großanlagen zur Warmwasserbereitung in vermieteten Objekten ist mindestens alle drei Jahre eine Legionellenprüfung durchzuführen; die Probenahme darf nur durch akkreditierte Stellen erfolgen.
- Aufzugsanlagen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung mit wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle und einem Notrufsystem mit ständiger Erreichbarkeit.
- Rauchmelder nach § 15 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg in allen Schlafräumen und Rettungswegen innerhalb der Wohnung.
- Weitere wiederkehrende Pflichten betreffen Elektroanlagen, Heizungs- und Lüftungstechnik, Schornsteinfeger, Feuerlöscher und Rückstausicherungen.
- Erhaltungsrücklage. Größere Maßnahmen werden aus der Rücklage finanziert. Reicht sie nicht, wird eine Sonderumlage nötig, weshalb eine realistische Rücklagenplanung Teil unserer Arbeit ist.
Anders als üblich: sichtbar
Der eigentliche Ärger bei Schäden entsteht selten durch den Schaden, sondern durch das Schweigen danach. Wer nicht weiß, ob seine Meldung angekommen ist, ruft nach, und ruft wieder an.
Bei uns sehen Sie jeden Schritt: Eingang, Rückmeldung, Beauftragung, Termin, Abnahme. Zwei Minuten zum Melden, zwei Stunden bis zur Antwort während unserer Servicezeiten von 8 bis 18 Uhr. Bei Notfällen wie Wasseraustritt, Heizungsausfall im Winter oder Sturmschaden erreichen Sie uns rund um die Uhr, dann handeln wir sofort und berichten anschließend.
Reparaturen bis 450 Euro im Einzelfall veranlassen wir direkt, damit Kleinigkeiten nicht monatelang auf die nächste Versammlung warten. Darüber holen wir Angebote ein und stimmen uns mit dem Beirat ab oder bereiten einen Beschluss vor. Bei Gefahr gilt keine Betragsgrenze.
Was die Plattform nicht ersetzt, ist der Anruf, wenn es kompliziert wird. Dafür haben Sie eine feste Ansprechperson mit Durchwahl.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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