Gewerbeverwaltung
Professionelle Verwaltung Ihrer Gewerbeimmobilie. Mietverträge, Fristen, Technik und Kosten zuverlässig im Blick.
EBE Hausverwaltung übernimmt die Gewerbeverwaltung für Büro-, Praxis- und Ladenflächen in Stuttgart, Ludwigsburg und ganz Baden-Württemberg.
Schon Kunde? Schaden im Kundenportal melden

Passt das zu Ihnen?
Passt zu Ihnen, wenn
- Eigentümer von Büro-, Praxis- und Ladenflächen
- Wohn- und Geschäftshäuser mit gemischter Nutzung
- Eigentümer, die Fristen, Optionen und Kosten verlässlich im Blick haben wollen
Höchste Zeit, wenn
- Vertragsfristen, Optionen oder Indexanpassungen gehen im Alltag unter
- Nebenkostenabrechnungen gegenüber Gewerbemietern werden beanstandet
- Wartungen und Prüfungen sind nicht lückenlos dokumentiert
Warum EBE?
Gewerbeimmobilien professionell verwaltet – damit Sie sich auf Ihre Investition konzentrieren können.
Die Verwaltung einer Gewerbeimmobilie bringt vielfältige Anforderungen, vertragliche Besonderheiten und laufende Abstimmungen mit sich. Wir sorgen für klare Abläufe, transparente Finanzen und eine zuverlässige Betreuung Ihrer Immobilie – digital organisiert und jederzeit nachvollziehbar. Heute betreuen wir bereits 50 Gewerbeeinheiten.
- Verlässlich
- Schnell
- Lösungsorientiert
- Dynamisch
Was wir für Ihre Gewerbeimmobilie übernehmen
Kaufmännische Verwaltung
Mieteingänge, Nebenkostenabrechnungen, Zahlungsverkehr, Kautionen und laufende Objektkosten werden transparent überwacht und nachvollziehbar verwaltet.
Technische Verwaltung
Wartungen, Prüfungen, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen werden strukturiert geplant, koordiniert und dokumentiert.
Administrative Verwaltung
Gewerbemietverträge, Fristen, Vertragsoptionen, die Kommunikation mit den Mietern und sämtliche Objektunterlagen werden zuverlässig verwaltet.
Vermietungsmanagement
Auf Wunsch übernehmen wir die Vermarktung, die Auswahl geeigneter Gewerbemieter, die Vorbereitung der Mietverträge sowie die Übergabe und Rücknahme der Mietflächen.
Wechsel der Gewerbeverwaltung
- 01
Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Anforderungen und analysieren die aktuelle Situation Ihrer Gewerbeimmobilie.
- 02
Individuelles Verwaltungsangebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot, das auf Ihre Immobilie und den gewünschten Leistungsumfang abgestimmt ist.
- 03
Beauftragung und Vorbereitung
Nach Ihrer Beauftragung stimmen wir den Zeitpunkt und den Ablauf der Übernahme mit Ihnen ab.
- 04
Strukturierte Übernahme
Wir übernehmen alle relevanten Mietverträge, Abrechnungen, technischen Unterlagen und laufenden Vorgänge.
- 05
Start der Verwaltung
Wir informieren Mieter und Dienstleister und stellen eine reibungslose Fortführung der Verwaltung sicher.
Verwaltung, die Ihren Immobilienerfolg unterstützt
Gewerbeimmobilien benötigen eine vorausschauende Betreuung und kurze Entscheidungswege. Wir koordinieren kaufmännische, technische und organisatorische Vorgänge, behalten Fristen und Kosten im Blick und sorgen für eine professionelle Kommunikation mit Ihren Gewerbemietern.
Schnelles Handeln bei technischen Maßnahmen
Reparaturen und notwendige Maßnahmen beauftragen wir bis zu einem vereinbarten Betrag bei Bedarf direkt und dokumentieren sie transparent. Bei höheren Kosten stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und holen auf Wunsch Vergleichsangebote ein. In dringenden Fällen handeln wir sofort, um Betriebsunterbrechungen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden.
Was gesetzlich zu beachten ist
Gewerbemietrecht ist in vielen Punkten freier als Wohnraummietrecht. Umso mehr hängt am Vertrag, und umso wichtiger ist es, ihn im Blick zu behalten:
- Form langfristiger Verträge. Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bedürfen der Textform (§ 578 Abs. 1 in Verbindung mit § 550 BGB). Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird vorzeitig kündbar.
- Kündigungsfristen. Ein unbefristeter Mietvertrag über Geschäftsräume kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden (§ 580a Abs. 2 BGB).
- Miethöhe. Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappungsgrenze gelten für Gewerberaum nicht. Anpassungen richten sich nach dem Vertrag, etwa als Staffel- oder Indexmiete.
- Nebenkosten. Umgelegt werden darf nur, was im Mietvertrag klar und transparent vereinbart ist. Die Zwölf-Monats-Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB gilt für Gewerberaum nicht, eine Abrechnung innerhalb angemessener Frist ist trotzdem geschuldet.
- Betreiberpflichten. Wiederkehrende Prüfungen an Aufzügen, Elektroanlagen, Brandschutz- und Lüftungstechnik sowie die Verkehrssicherungspflicht liegen beim Eigentümer und müssen nachweisbar erfüllt werden.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Verwalten Sie auch Gewerbeimmobilien?
Ja. Wir verwalten Büro-, Praxis- und Ladenflächen sowie Wohn- und Geschäftshäuser in Stuttgart und Baden-Württemberg, kaufmännisch, technisch und administrativ aus einer Hand.
Kostet der Wechsel zu EBE Hausverwaltung extra?
Nein. Die Übernahme von Ihrer bisherigen Verwaltung ist kostenlos. Vom Beschluss bzw. Ihrem Auftrag bis alles läuft dauert es in der Regel etwa zwei Wochen.
Was kostet die Verwaltung?
Das Honorar richtet sich nach Größe des Objekts, Anzahl der Einheiten und Umfang der Leistungen. Sie erhalten vorab ein unverbindliches, festes Angebot, in dem jede Position einzeln benannt ist. Nichts verschwindet in Sammelpositionen, es gibt keine versteckten Kosten.
- Betreute Objekte
- 300
- Betreute Objekte
- Verwaltete Einheiten
- 1.100
- Verwaltete Einheiten
- Jahre Erfahrung im Team
- 5+
- Jahre Erfahrung im Team
- Ansprechpartner im Team
- 10
- Ansprechpartner im Team
- Gewerbeeinheiten in Betreuung
- 50
- Gewerbeeinheiten in Betreuung
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